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Einlagenversorgung nach BGR 191 |
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Da der Fuß das Fundament unseres Körpers ist, resultieren Schmerzen meistens aus Fehlstellungen wie Knick-, Senk-, Spreiz-, oder Hohlfüßen sowie den sich ergebenden negativen Veränderungen in der Muskel- und Gliederkette. Um diesen Fehlstellungen vorzubeugen statten wir von LEMAITRE unsere Schuhe mit den maßgefertigten Einlagen BASIC.AS und COMFORT.AS der Firma SPRINGER aus. |
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Durch die seit 2007 gültige BG-Regel 191 dürfen nur noch Veränderungen
am Sicherheitsschuh vorgenommen werden, die von einer zertifizierten
Prüfstelle abgenommen sind. Das bedeutet, dass eine orthopädische
Einlage nur verwendet werden darf, wenn diese mit dem
Sicherheitsschuh
entsprechend zertifiziert wurde.
Demzufolge haben viele Orthopädieschuhmacher und Sanitätshäuser ein
Normenproblem, da der Einsatz ihrer eigenen Einlagensysteme zu einer
Rechtsverletzung führt.
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LEMAITRE und sein orthopädisches Partnerunternehmen, die Firma Springer,
Berlin, haben nun ein System entwickelt, welches es Ihnen ermöglicht,
alle Modelle der SPORTY-Serie und der 4D-Serie mit orthopädischen
Einlagen zu versorgen. Ein entsprechendes Prüfzeugnis liegt vor. Das
Einlagesystem berücksichtigt ebenfalls die ESD-Eigenschaften.
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Die Vorgehensweise ist einfach:
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- Kauf des LEMAITRE Sicherheitsschuhes (SPORTY®- oder 4D-Sohle).
- Gang zum Orthopädieschuhmacher mit dem vom Orthopäden
ausgestelltem Rezept.
- Der Orthopädieschuhmacher kontaktiert SPRINGER unter:
Hermann Springer GmbH
Lengeder Str. 52
13407 Berlin
Tel. 030 – 4900030
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Folgende Modelle können mit dem Springer-Einlagensystem versehen werden:
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